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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09 (https://dejure.org/2010,20197)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2010 - 62 PV 1.09 (https://dejure.org/2010,20197)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2010 - 62 PV 1.09 (https://dejure.org/2010,20197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 75 Abs 1 Nr 3 BPersVG, § 75 Abs 1 Nr 4 BPersVG
    Mitbestimmung des Personalrats zu befristeter Umsetzung zum Zwecke der Einarbeitung mit dem Ziel des endgültigen Einsatzes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 75 Abs 1 Nr 3 BPersVG
    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung; Arbeitnehmer; Umsetzung, - mit Dienstortwechsel; befristete - zum Zwecke der Einarbeitung mit dem Ziel des endgültigen Einsatzes; Vorentscheidung; Gesamtpersonalrat; Antragsbefugnis; Globalantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflicht bei einer länger als drei Monate befristeten Umsetzung von Arbeitnehmern mit Dienstortwechsel zum Zwecke der Einarbeitung mit dem Ziel einer dauerhaften Umsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungspflicht bei einer länger als drei Monate befristeten Umsetzung von Arbeitnehmern mit Dienstortwechsel zum Zwecke der Einarbeitung mit dem Ziel einer dauerhaften Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    Maßgeblich ist dabei nicht der spezielle personalvertretungsrechtliche, sondern der dienst- und organisationsrechtliche Dienststellenbegriff (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 -, juris Rn. 6 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    Dabei ist der Antrag insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    19 Im Gegensatz zu einer Versetzung, d.h. einem Arbeitsplatzwechsel bei gleichzeitigem Wechsel der Dienststelle, bei der infolge der doppelten Dienststellenbetroffenheit der örtliche Personalrat der abgebenden und derjenige der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 -, juris Rn. 20 ff.; Beschluss des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 9. November 2004 - OVG 60 PV 7.04 -, juris Rn. 20), ist bei einer Umsetzung regelmäßig nur ein örtlicher Personalrat zu beteiligen.
  • BVerwG, 16.06.2000 - 6 P 6.99

    Umsetzung; Versetzung; Mitbestimmung; Dienststelle, aufnehmende und abgebende -;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    In diesem Fall werden, ebenso wie bei einer Versetzung, die Interessen von zwei Belegschaften berührt, sodass in solchen Fällen auch deren beider Personalvertretungen zu beteiligen sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 -, juris Rn. 18 ff. zu § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 2. Alternative NWPersVG).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 P 19.83

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich einer Abordnung - Abordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    27 Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, kann die Personalvertretung die ihr vom Gesetz eingeräumten Befugnisse nur sachgerecht und wirksam ausüben, wenn sie bereits in die Vorbereitung beteiligungspflichtiger Maßnahmen möglichst frühzeitig einbezogen wird mit der Folge, dass die Personalvertretung an Vorentscheidungen, die die beteiligungspflichtige Maßnahme vorbereiteten und teilweise schon festlegten, in der gleichen Form zu beteiligen ist wie an der Maßnahme selbst (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - BVerwGE 13, 291, 292 zu einer eine Beförderung vorbereitenden Versetzung, Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 11.70 - PersV 1971, 300 301 zur Auswahl von Beamten zu Beförderungs- oder ihnen gleichstehenden Fortbildungslehrgängen; Beschluss vom 11. Oktober 1972 - BVerwG VII P 2.72 -, juris Rn. 13 zur Vergabe eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber und Beschluss vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 23 zur Abordnung von nicht mehr als drei Monaten zum Zwecke der Versetzung).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    27 Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, kann die Personalvertretung die ihr vom Gesetz eingeräumten Befugnisse nur sachgerecht und wirksam ausüben, wenn sie bereits in die Vorbereitung beteiligungspflichtiger Maßnahmen möglichst frühzeitig einbezogen wird mit der Folge, dass die Personalvertretung an Vorentscheidungen, die die beteiligungspflichtige Maßnahme vorbereiteten und teilweise schon festlegten, in der gleichen Form zu beteiligen ist wie an der Maßnahme selbst (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - BVerwGE 13, 291, 292 zu einer eine Beförderung vorbereitenden Versetzung, Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 11.70 - PersV 1971, 300 301 zur Auswahl von Beamten zu Beförderungs- oder ihnen gleichstehenden Fortbildungslehrgängen; Beschluss vom 11. Oktober 1972 - BVerwG VII P 2.72 -, juris Rn. 13 zur Vergabe eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber und Beschluss vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 23 zur Abordnung von nicht mehr als drei Monaten zum Zwecke der Versetzung).
  • BVerwG, 10.10.1991 - 6 P 23.90

    Abteilung des Grenzschutzkommandos - Befristete Zuweisung eines Beamten -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    Daraus sowie aus der Bestimmung im Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die eine Mitbestimmung auch bei länger als drei Monate dauernden Umsetzungen ausdrücklich vorschreibt, hat das Bundesverwaltungsgericht gefolgert, dass von der Mitbestimmungsregelung die nur befristete Umsetzung nicht erfasst werde und eine Erweiterung der Mitbestimmungsbefugnisse dem Bundesgesetzgeber überlassen bleiben müsse, falls er hierfür ein Bedürfnis sehe (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 23.90 -, juris Rn. 9 sowie bereits Beschluss vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 34.79 -, juris Rn. 13 ff. zur Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Umsetzung in § 47 Abs. 2 BPersVG).
  • OVG Berlin, 09.11.2004 - 60 PV 7.04

    Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle bei einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    19 Im Gegensatz zu einer Versetzung, d.h. einem Arbeitsplatzwechsel bei gleichzeitigem Wechsel der Dienststelle, bei der infolge der doppelten Dienststellenbetroffenheit der örtliche Personalrat der abgebenden und derjenige der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 -, juris Rn. 20 ff.; Beschluss des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 9. November 2004 - OVG 60 PV 7.04 -, juris Rn. 20), ist bei einer Umsetzung regelmäßig nur ein örtlicher Personalrat zu beteiligen.
  • BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72

    Ausschreibung eines G-11-Dienstpostens bei der Generalvertretung der Deutschen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    27 Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, kann die Personalvertretung die ihr vom Gesetz eingeräumten Befugnisse nur sachgerecht und wirksam ausüben, wenn sie bereits in die Vorbereitung beteiligungspflichtiger Maßnahmen möglichst frühzeitig einbezogen wird mit der Folge, dass die Personalvertretung an Vorentscheidungen, die die beteiligungspflichtige Maßnahme vorbereiteten und teilweise schon festlegten, in der gleichen Form zu beteiligen ist wie an der Maßnahme selbst (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - BVerwGE 13, 291, 292 zu einer eine Beförderung vorbereitenden Versetzung, Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 11.70 - PersV 1971, 300 301 zur Auswahl von Beamten zu Beförderungs- oder ihnen gleichstehenden Fortbildungslehrgängen; Beschluss vom 11. Oktober 1972 - BVerwG VII P 2.72 -, juris Rn. 13 zur Vergabe eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber und Beschluss vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 23 zur Abordnung von nicht mehr als drei Monaten zum Zwecke der Versetzung).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09
    27 Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, kann die Personalvertretung die ihr vom Gesetz eingeräumten Befugnisse nur sachgerecht und wirksam ausüben, wenn sie bereits in die Vorbereitung beteiligungspflichtiger Maßnahmen möglichst frühzeitig einbezogen wird mit der Folge, dass die Personalvertretung an Vorentscheidungen, die die beteiligungspflichtige Maßnahme vorbereiteten und teilweise schon festlegten, in der gleichen Form zu beteiligen ist wie an der Maßnahme selbst (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - BVerwGE 13, 291, 292 zu einer eine Beförderung vorbereitenden Versetzung, Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 11.70 - PersV 1971, 300 301 zur Auswahl von Beamten zu Beförderungs- oder ihnen gleichstehenden Fortbildungslehrgängen; Beschluss vom 11. Oktober 1972 - BVerwG VII P 2.72 -, juris Rn. 13 zur Vergabe eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber und Beschluss vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 23 zur Abordnung von nicht mehr als drei Monaten zum Zwecke der Versetzung).
  • BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 34.79

    Personalratsmitglied - Vorübergehende Umsetzung - Zustimmungsbedürftigkeit -

  • VGH Bayern, 22.12.2005 - 3 CE 05.2497
  • OVG Bremen, 27.06.2018 - 2 B 132/18

    Umsetzung einer Beamtin beim BAMF - Bestrafung; Dienstweg; Umsetzung

    Eine Erweiterung der Mitbestimmungsbefugnisse müsse dem Bundesgesetzgeber überlassen bleiben, falls er hierfür ein Bedürfnis sehe (BVerwG, Beschluss vom 10.10.1991 - 6 P 23/90 -, Rn. 9, juris; BayVGH, Beschluss vom 23.10.2006 - 15 CE 06.2064 -, Rn. 19, juris; HambOVG, Beschluss vom 15.08.1996 - Bs PB 3/95 -, juris; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz , 11. Aufl., § 75 Rn. 22d; Fürst, GKÖD, Std. 1/07, § 75 BPersVG Rn. 39; offen gelassen: OVG Bln-Bdg., Beschluss vom 23.09.2010 - OVG 62 PV 1.09 -, Rn. 25, juris; ablehnend: Rehak in: Lorenzen u.a., BPersVG , Std. Mai 2018, § 75 Rn. 170, § 76 Rn. 117; Altvater u.a., BPersVG , 9. Aufl., § 75 Rn. 66; Kaiser in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl., § 75 Rn. 82).

    Es reiche für die Vorverlegung der Mitbestimmung aus, dass einem Bewerber auf einen Arbeitsplatz die Chance auf einen "Bewährungsvorsprung" eingeräumt werde (OVG Bln-Bdg, Beschluss vom 23.09.2010 - OVG 62 PV 1.09 -, Rn. 26 ff., juris).

  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 17 P 15.1211

    Mitbestimmung bei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung auch bei Einverständnis

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010 - OVG 62 PV 1.09 - zur Auslegung des § 75 Abs. 1 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) könne ebenfalls nicht herangezogen werden, da diese die Mitbestimmung bei Abordnungen regelnde Vorschrift keinen Zustimmungsvorbehalt enthalte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12

    Mitbestimmung; vertikale Abordnung; Abordnung mit dem Ziel der Versetzung;

    Hier bedarf der Betroffene ebenso wie die in der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle von der Maßnahme berührten weiteren Beschäftigten des kollektivrechtlichen Schutzes gerade zu dem Zeitpunkt, in dem die auf Dauer angelegten Veränderungen wirksam werden, mag ihre formelle rechtliche Verfestigung auch noch ausstehen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 22 f. und Beschluss des Senats vom 23. September 2010 - OVG 62 PV 1.09 -, juris Rn. 27 f.).
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